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   VGH Bayern, 06.04.2011 - 20 CS 11.498   

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https://dejure.org/2011,30917
VGH Bayern, 06.04.2011 - 20 CS 11.498 (https://dejure.org/2011,30917)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.04.2011 - 20 CS 11.498 (https://dejure.org/2011,30917)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. April 2011 - 20 CS 11.498 (https://dejure.org/2011,30917)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren; Herstellungsbeitragsbescheid; keine inhaltlich hinreichende Bestimmtheit; wirtschaftliche Einheit; Lagepläne mit unklaren Eintragungen (Trennlinien, fehlende Verbindlichkeit); mangels konkreter Feststellungen auch keine Heilung durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 29.03.2011 - 20 ZB 11.220

    Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2011 - 20 CS 11.498
    Das Verwaltungsgericht hat in seiner angegriffenen Entscheidung im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats festgehalten, dass der Antragsgegner erstmals mit der BGS/EWS vom 17. April 2008 über eine gültige Beitragssatzung verfügt, so dass die Festsetzungsverjährungsfrist frühestens mit Ablauf des Jahres 2008 zu laufen begonnen habe (Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b Doppelbuchst. cc KAG i.V.m. § 170 Abs. 1 AO; vgl. zuletzt BayVGH vom 29.3.2011 Az. 20 ZB 11.220 m.w.N.).

    Eine Verwirkung von Beiträgen wäre schon deshalb ausgeschlossen, weil eine Abgabe, so lange sie nicht entstanden ist, auch nicht verwirkt sein kann (BayVGH vom 29.3.2011 a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2010
    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2011 - 20 CS 11.498
    Läge vorgängig nur nichtiges Satzungsrecht vor, wären die Zahlungen der Rechtsvorgängerin des Klägers wohl in vollem Umfang anzurechnen (vgl. BayVGH vom 29.4.2010 Az. 20 BV 09.2010).
  • VGH Bayern, 04.10.2001 - 23 B 00.3686
    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2011 - 20 CS 11.498
    Vieles spricht angesichts der in den Akten enthaltenen Lagepläne auch dafür, dass die veranlagten Grundstücke, die im räumlichen Zusammenhang stehen und dem Antragsteller gehören, wegen ihres Zuschnitts und einer die Grundstücksgrenzen überschreitenden Bebauung als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten sind (vgl. BayVGH vom 12.5.2005 BayVBl 2006, 311; vom 4.10.2001 BayVBl 2002, 148; vom 24.7.2000 Az. 23 ZS 00.1923).
  • VGH Bayern, 05.03.1999 - 23 CS 99.93
    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2011 - 20 CS 11.498
    Die Konkretisierung dieser Anforderung ist in verständiger Würdigung vom Sinn und Zweck der Vorschrift jeweils unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles vorzunehmen, wobei maßgeblich der objektive Erklärungswert aus der Sicht des Abgabeschuldners ist (BayVGH vom 5.3.1999 Az. 23 CS 99.93 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.07.2000 - 23 ZS 00.1923
    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2011 - 20 CS 11.498
    Vieles spricht angesichts der in den Akten enthaltenen Lagepläne auch dafür, dass die veranlagten Grundstücke, die im räumlichen Zusammenhang stehen und dem Antragsteller gehören, wegen ihres Zuschnitts und einer die Grundstücksgrenzen überschreitenden Bebauung als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten sind (vgl. BayVGH vom 12.5.2005 BayVBl 2006, 311; vom 4.10.2001 BayVBl 2002, 148; vom 24.7.2000 Az. 23 ZS 00.1923).
  • VG Ansbach, 21.10.2014 - AN 1 K 14.00046

    Herstellungsbeitrag für eine öffentliche Wasserversorgungseinrichtung

    Insbesondere sei es für den Adressaten erkennbar, für welche konkrete Teilfläche er zur Vorteilsabgeltung herangezogen werde (BayVGH, Beschlüsse vom 19.5.2008 - 20 CS 08.861 und 6.4.2011 - 20 CS 11.498).

    Die Konkretisierung dieser Anforderung ist in verständiger Würdigung vom Sinn und Zweck der Vorschrift jeweils unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles vorzunehmen, wobei maßgeblich der objektive Erklärungswert aus der Sicht des Abgabeschuldners ist (BayVGH, Beschluss vom 6.4.2011 - 20 CS 11.498 und vom 5.3.1999 - 23 CS 99.93 m.w.N.).

    Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bezieht sich das Bestimmtheitserfordernis aber nicht nur auf das konkrete Leistungsgebot, sondern auch darauf, welcher Sachverhalt geregelt wird, worauf also sich das Leistungsgebot bezieht (Beschlüsse vom 19.5.2008 - 20 CS 08.861 und vom 6.4.2011 - 20 CS 11.498; Giehl, Verwaltungsverfahrensrecht in Bayern, Anm. 1 zu Art. 37 BayVwVfG).

    Wird beispielsweise lediglich eine Teilfläche eines (teilweise) im Außenbereich befindlichen Grundstücks in Anwendung der sog. "Umgriffsregelung" (vgl. BayVGH, Urteil vom 24.11.2011 - 20 B 11.772) zu einem Beitrag veranlagt, muss es nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs für den Adressaten erkennbar sein, für welche konkrete Teilfläche er zur Vorteilsabgeltung herangezogen wird (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 19.5.2008 und vom 6.4.2011, a.a.O.).

    Ein solcher Verstoß stellt sich nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs jedoch nicht als offenkundiger und besonders schwerwiegender Fehler dar, der die Nichtigkeit des Bescheides zur Folge hätte (vgl. Beschlüsse vom 19.5.2008 - 20 CS 08.861 und vom 6.4.2011 - 20 CS 11.498).

  • VG Ansbach, 17.12.2013 - AN 1 K 13.00205

    Beitrag für die Herstellung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung;

    Die Konkretisierung dieser Anforderung ist in verständiger Würdigung vom Sinn und Zweck der Vorschrift jeweils unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles vorzunehmen, wobei maßgeblich der objektive Erklärungswert aus der Sicht des Abgabeschuldners ist (BayVGH, Beschluss vom 6.4.2011 - 20 CS 11.498 und vom 5.3.1999 - 23 CS 99.93 m.w.N.).

    Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bezieht sich das Bestimmtheitserfordernis allerdings nicht nur auf das konkrete Leistungsgebot, sondern auch darauf, welcher Sachverhalt geregelt wird, worauf also sich das Leistungsgebot bezieht (Beschlüsse vom 19.5.2008 - 20 CS 08.861 und vom 6.4.2011 - 20 CS 11.498; Giehl, Verwaltungsverfahrensrecht in Bayern, Anm. 1 zu Art. 37 BayVwVfG).

  • VGH Bayern, 15.08.2011 - 20 ZB 11.1638

    Antrag auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit

    Nach alle dem kann dahinstehen, ob der Beitragsbescheid der Klägerin auch aufzuheben gewesen wäre, weil er inhaltlich unbestimmt war (Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b KAG i.V.m. § 119 Abs. 1 AO, vgl. auch BayVGH vom 6.4.2011 Az. 20 CS 11.498).
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